Wenn in zwei miteinander geltenden letztwilligen Verordnungen Demselben erst eine kleinere, dann eine größere Summe vermacht ift, hat man das im Zweifel als Vermehrung des vorigen Vermächtnisses, oder als eine Ertheilung eines neuen zu dem vorigen anzusehen ?
Dr. SchraderVolume:
33
Year:
1850
Journal:
Archiv für die civilistische Praxis
DOI:
10.2307/41037534
File:
PDF, 1.43 MB
1850